Task Force

Sportschiedsgericht

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Einzelschiedsrichter und Vorsitzende des Schiedsgerichts eines Schiedsverfahrens über Anti-Doping-Streitigkeiten müssen gemäß § 53.1 DIS-Sportschiedsgerichtsordnung besondere Qualifikationen erfüllen: Zusätzlich zu ihrer Juristenausbildung müssen sie über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen „Schiedsgerichtsbarkeit“ und „Anti-Doping-Bestimmungen“ verfügen.

Um die Qualifikation der Schiedsrichterkandidaten zu überprüfen, hat das Deutsche Sportschiedsgericht im Jahr 2016 eine Task Force errichtet. Die Task Force ist beauftragt, über den Antrag eines Schiedsrichterkandidaten zur Aufnahme in die Liste der Anti-Doping-Schiedsrichter eine Empfehlung auszusprechen. Die DIS wird über die Empfehlung informiert und trifft dann eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme des Schiedsrichterkandidaten in die Liste. Die Kommunikation mit den Antragstellern verläuft ausschließlich über die DIS.

Die Task Force besteht aus sieben Mitgliedern, die ausgewogen mit Vertretern aus Sportvereinen, Sportverbänden, Athleten, der NADA und sonstigen Teilnehmern der Sport(schieds)szene besetzt ist.

Momentan gehören der Task Force folgende Personen an:

  • Prof. Dr. Rainer Cherkeh (KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)
  • Amélie Ebert (Mitglied des Präsidiums des Vereins Athleten Deutschland e.V., Athletenvertreterin der Athletenkommission im DOSB, Nationalmannschaft Synchronschwimmen/Deutscher Schwimmverband e.V., McKinsey & Company)
  • Ingo Erberich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mBH)
  • Dr. Karsten Hofmann (Lawyer)
  • Dr. Michael Lehner (Bornheim und Partner mbB)
  • Annett Rombach (Klinkert Rechtsanwälte PartGmbB)
  • Manuela Schmermund (Sportschützin und Gold-, Silber- und Bronzemedaillengewinnerin Paralympics)
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