Sporternennungsausschuss

Sportschiedsgericht

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Bestimmte, in der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung vorgesehene Funktionen des Deutschen Sportschiedsgerichts übernimmt der DIS-Ernennungsausschuss für die Sportschiedsgerichtsbarkeit (DIS-Sporternennungsausschuss). Es obliegt ihm die Benennung und Ersatzbenennung sowie die Abberufung von Schiedsrichtern.

Der DIS-Sporternennungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern sowie drei stellvertretenden Mitgliedern, die vom DIS-Vorstand unter Hinzuziehung des Vorsitzenden des DIS-Beirats auf die Dauer von 2 Jahren ernannt werden.

Die Mitglieder des DIS-Sporternennungsausschusses (2021-2022) sind:

  • Dr. Tanja Haug 
  • Prof. Dr. Martin Schimke 
  • Prof. Dr. Christian Tams 

Die stellvertretenden Mitglieder (2021-2022) sind:

  • Dr. Caroline Bechtel
  • Dr. Paul Lambertz 
  • Dr. Hermann Lindhorst 

Die Mitglieder des DIS-Sporternennungsausschusses bleiben bis zur Ernennung neuer Mitglieder im Amt. Eine wiederholte Ernennung ist möglich. Im Verhinderungsfall nehmen die Stellvertreter in alphabetischer Reihenfolge die Aufgaben der verhinderten Mitglieder wahr.

Der DIS-Sporternennungsausschuss ist an Weisungen nicht gebunden; seine Arbeit ist vertraulich. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Gegen seine Entscheidungen sind Rechtsmittel nicht zulässig.

Die Mitglieder des DIS-Sporternennungsausschusses, die in irgendeiner Eigenschaft an einem Schiedsgerichtsverfahren nach der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung beteiligt sind, dürfen an den Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, nicht mitwirken.

Aufgrund der Integritätsgrundsätze der DIS, die das Vertrauen in die Schiedsgerichtbarkeit und Transparenz fördern sollen, kann ein Mitglied des DIS-Sporternennungsausschusses als Schiedsrichter für ein Schiedsverfahren nach der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung nicht benannt werden.

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